Behandlungskosten
Wenn sie eine Behandlung in Anspruch nehmen möchten ergeben sich für sie folgende Möglichkeiten bezüglich der Behandlungskosten
Gesetzlich Versicherte
Für gesetzlich Versicherte gibt es in Ausnahmefällen, in Form eines erfolgreichen Kostenerstattungsverfahrens, die Möglichkeit eine Behandlung in Anspruch zunehmen, obwohl ich aktuell noch nicht über einen Kassensitz verfüge. Dieses Verfahren ist mit etwas mehr Aufwand verbunden, bietet ihnen jedoch die Möglichkeit, zeitnah eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch zu nehmen. Bitte informieren Sie sich hierzu vorab bei Ihrer Krankenkasse. Bei Fragen diesbezüglich können sie mich gerne kontaktieren.
Privat versichert oder Beihilfeempfänger
Da ich als staatlich approbierte psychologische Psychotherapeutin für Verhaltenstherapie im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Hamburg (KVH) eingetragen bin, übernimmt Ihre Krankenkasse oder ggf. die Beihilfestelle im Normalfall eine psychotherapeutische Behandlung. Bitte kontaktieren Sie vor Beginn der Therapie ihre Krankenkasse oder Beihilfestelle, da der Umfang je nach Krankenkasse kann. Zudem können sie so in Erfahrung bringen, welche Unterlagen für den Beginn einer Therapie benötigt werden und bekommen diese in den meisten Fällen direkt zugesandt. Die Leistungen werden entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) mit der Ziffer 870, Faktor 2,3 abgerechnet. Diese umfasst alle anfallenden Kosten in der Therapie.
Selbstzahler
Es kann sein, dass Sie ihre Krankenkasse nicht über eine Behandlung in Kenntnis setzen möchten. Dies kann unter anderem bei einer angestrebten Verbeamtung der Fall sein. In diesem Fall können sie als Selbstzahler eine Behandlung in Anspruch nehmen. Das Honorar richtet sich hier ebenso nach dem vorgeschriebenen Satz der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Eine Sitzung mit 50 Minuten wird dementsprechend nach der Ziffer 870 mit €100,55 in Rechnung gestellt.
Bundeswehrsoldaten
Die Bundeswehr übernimmt für Sie im Falle einer Behandlung in einer Privatpraxis Ihre kompletten Behandlungskosten. Auch hier beziehen sich die Kosten auf die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, Ziffer 870, 2,3facher Satz für eine 50-minütige Sitzung).
Ausfallhonorar bei kurzfristiger Absage
Es kann immer zu Terminabsagen durch Krankheit oder andere unvorhergesehene Ereignisse kommen. Sollte diese jedoch unter 48 Stunden vor dem geplanten Termin der Fall sein, erhebe ich ein Ausfallhonorar, welches 75% des Stundensatzes entspricht. Der Anspruch ist durch §615 BGB, dem sogenannten Annahmeverzug des Patienten, geregelt. Das Ausfallhonorar wird nicht von der Krankenkasse übernommen. Meistens lässt sich dies durch eine Gute Zusammenarbeit vermeiden, sodass für keine Seite Unannehmlichkeiten entstehen.